Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist ein ernster Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis und sollte schnellstmöglich in einem persönlichen Gespräch thematisiert werden. Ist die Abmahnung unbegründet und der Arbeitnehmer hat den ihm vorgeworfenen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nicht begangen, empfiehlt es sich entsprechende Beweise zu sichern, Zeugen anzusprechen und den Betriebsrat einzuschalten.